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Häufig gestellte Fragen
(FAQ)
Sie haben es eilig? Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zu beglaubigten Übersetzungen noch einmal kurz und knapp zusammengefasst.
Beglaubigte Übersetzungen im Überblick:
Amtliche Dokumente wie z. B. Geburtsurkunden müssen bei Behörden in der Regel als beglaubigte Übersetzung eines gerichtlich anerkannten Übersetzers eingereicht werden. Eine beglaubigte Übersetzung erfordert vom Übersetzer höchste Sorgfalt und es gibt einiges zu beachten: Das Originaldokument ist einschließlich aller Kopf- und Fußzeilen oder Anmerkungen vollständig zu übersetzen, Auslassungen sind zu begründen und genau zu kennzeichnen und Logos, Wappen, Unterschriften oder Stempel müssen in der Übersetzung erwähnt werden. Dabei wird das Layout des Textes so gut wie möglich übernommen, damit die Übersetzung leicht mit dem Originaltext verglichen werden kann. Am Ende der Übersetzung bestätigt der Übersetzer die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung und versieht das Dokument mit seinem Stempel und seiner Unterschrift. Die Übersetzung wird anschließend mit einer Kopie des Ausgangstextes verbunden.
Ich bin allgemein ermächtigte Übersetzerin für die englische und deutsche Sprache. Trotz hervorragender Fremdsprachenkenntnisse übersetze ich gemäß dem Muttersprachenprinzip fast ausschließlich in die deutsche Sprache. So kann ich die Richtigkeit meiner Übersetzung in sprachlicher und inhaltlicher Hinsicht sicherstellen. Bei beglaubigten Übersetzungen ins Englische weiche ich von diesem Prinzip ab und arbeite mit einer erfahrenen englischen Muttersprachlerin zusammen, um die höchstmögliche Qualität sicherstellen zu können.
Viele Behörden im In- und Ausland benötigen eine offizielle Übersetzung von fremdsprachigen Dokumenten, um diese anerkennen zu können. Typische Dokumente, von denen eine beglaubigte Übersetzung angefertigt wird, sind z. B. Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Führungszeugnisse, Abschlussurkunden, Arbeitszeugnisse, Gehaltsnachweise, Kontoauszüge, Führerscheine oder Scheidungsurteile. Die beglaubigte Übersetzung dieser Dokumente kann zum Beispiel bei Gericht, der Ausländerbehörde, Universitäten, dem Bürgeramt, potentiellen Arbeitgebern und anderen offiziellen Stellen vorgelegt werden.
Es gibt keinen Unterschied. Die Bezeichnung hängt von dem Bundesland ab, in dem der Übersetzer sich offiziell bei Gericht anerkennen lässt. Nur gerichtlich zugelassene Übersetzer dürfen beglaubigte Übersetzungen anfertigen. Für die gerichtliche Ermächtigung muss der Übersetzer besondere Voraussetzungen erfüllen und bestimmte Qualifikationen nachweisen.
Ja. Beglaubigte Übersetzungen von einem in Deutschland ermächtigten/beeidigten/öffentlich bestellten oder vereidigten Übersetzer werden in ganz Deutschland anerkannt. Der Ort der Ermächtigung ist unerheblich. Sie müssen nicht in Berlin oder Hildesheim wohnen, um mich zu beauftragen.
Meine beglaubigten Übersetzungen werden zwar in sehr vielen Ländern anerkannt, Sie sollten sich aber zur Sicherheit bei der zuständigen Stelle im Ausland erkundigen, ob es dort bestimmte Anforderungen an die beglaubigte Übersetzung gibt.
In der Regel reicht es aus, wenn Sie mir eine vollständige Kopie des Dokuments als Foto oder Scan per E-Mail schicken und das Originaldokument dann zusammen mit der Übersetzung bei der zuständigen Behörde einreichen. Ich hefte die Übersetzung mit einer Kopie des Ausgangstextes zusammen, sodass Original und Kopie miteinander verglichen werden können. In seltenen Fällen besteht die zuständige Behörde auf einer Übersetzung anhand des Originals. Wenn Sie mir das Originaldokument zeigen, kann ich in der Bestätigungsformel auf Wunsch auch gerne vermerken, dass das Original vorgelegen hat.
Wenn ein Dokument in einem anderen Land verwendet werden soll, muss manchmal dessen Echtheit bestätigt werden. Je nach Land bezeichnet man diese Bestätigung als Apostille oder Legalisation.
Nein, dafür sind Übersetzer nicht zuständig. Informationen zur Vorgehensweise erhalten Sie beim Auswärtigen Amt: Allgemeine Informationen in englischer und deutscher Sprache Häufig gestellte Fragen in deutscher Sprache
Nein, das ist leider nicht möglich. Beglaubigungen von Kopien können zum Beispiel im Bürgeramt, Rathaus, von Gemeindeverwaltungen, Gerichten oder Notaren angefertigt werden. Weitere Informationen finden Sie für Berlin im Service-Portal der Stadt Berlin bzw. auf ähnlichen Bürgerportalen für Ihren Wohnort. Wenn Sie mehrere Ausfertigungen einer beglaubigten Übersetzung benötigen, teilen Sie mir dies am besten direkt in Ihrer Anfrage mit, dann erhalten Sie gleich mehrere Exemplare.
