Über AKV
Häufig gestellte Fragen
(FAQ)
Sie haben es eilig? Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zu beglaubigten Übersetzungen noch einmal kurz und knapp zusammengefasst.
Beglaubigte Übersetzungen im Überblick:
[:de]Ich bin allgemein ermächtigte Übersetzerin für die englische und deutsche Sprache. Trotz hervorragender Fremdsprachenkenntnisse übersetze ich gemäß dem Muttersprachenprinzip fast ausschließlich in die deutsche Sprache. So kann ich die Richtigkeit meiner Übersetzung in sprachlicher und inhaltlicher Hinsicht sicherstellen. Bei beglaubigten Übersetzungen ins Englische weiche ich von diesem Prinzip ab und arbeite mit einer erfahrenen englischen Muttersprachlerin zusammen, um die höchstmögliche Qualität sicherstellen zu können.[:en]I am a sworn translator (allgemein ermächtigte Übersetzerin) for English and German. In spite of my excellent foreign language skills, I almost exclusively translate into the German language according to the native speaker principle. This way, I can ensure that my translation is accurate both linguistically and as regards content. For certified translations (beglaubigte Übersetzungen) into English I collaborate with an experienced English native speaker, so as to ensure the highest possible quality.[:]
Amtliche Dokumente wie z. B. Geburtsurkunden müssen bei Behörden in der Regel als beglaubigte Übersetzung eines gerichtlich anerkannten Übersetzers eingereicht werden. Eine beglaubigte Übersetzung erfordert vom Übersetzer höchste Sorgfalt und es gibt einiges zu beachten: Das Originaldokument ist einschließlich aller Kopf- und Fußzeilen oder Anmerkungen vollständig zu übersetzen, Auslassungen sind zu begründen und genau zu kennzeichnen und Logos, Wappen, Unterschriften oder Stempel müssen in der Übersetzung erwähnt werden. Dabei wird das Layout des Textes so gut wie möglich übernommen, damit die Übersetzung leicht mit dem Originaltext verglichen werden kann. Am Ende der Übersetzung bestätigt der Übersetzer die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung und versieht das Dokument mit seinem Stempel und seiner Unterschrift. Die Übersetzung wird anschließend mit einer Kopie des Ausgangstextes verbunden.
Ich bin allgemein ermächtigte Übersetzerin für die englische und deutsche Sprache. Trotz hervorragender Fremdsprachenkenntnisse übersetze ich gemäß dem Muttersprachenprinzip fast ausschließlich in die deutsche Sprache. So kann ich die Richtigkeit meiner Übersetzung in sprachlicher und inhaltlicher Hinsicht sicherstellen. Bei beglaubigten Übersetzungen ins Englische weiche ich von diesem Prinzip ab und arbeite mit einer erfahrenen englischen Muttersprachlerin zusammen, um die höchstmögliche Qualität sicherstellen zu können.
[:de]Amtliche Dokumente wie z. B. Geburtsurkunden müssen bei Behörden in der Regel als beglaubigte Übersetzung eines gerichtlich anerkannten Übersetzers eingereicht werden. Eine beglaubigte Übersetzung erfordert vom Übersetzer höchste Sorgfalt und es gibt einiges zu beachten: Das Originaldokument ist einschließlich aller Kopf- und Fußzeilen oder Anmerkungen vollständig zu übersetzen, Auslassungen sind zu begründen und genau zu kennzeichnen und Logos, Wappen, Unterschriften oder Stempel müssen in der Übersetzung erwähnt werden. Dabei wird das Layout des Textes so gut wie möglich übernommen, damit die Übersetzung leicht mit dem Originaltext verglichen werden kann. Am Ende der Übersetzung bestätigt der Übersetzer die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung und versieht das Dokument mit seinem Stempel und seiner Unterschrift. Die Übersetzung wird anschließend mit einer Kopie des Ausgangstextes verbunden.[:en]Public authorities usually require official documents such as birth certificates to be presented as a certified translation (beglaubigte Übersetzung) by a court-approved translator. A certified translation requires the translator to take the greatest of care and a few points need to be observed: The original document must be translated in its entirety including all headers, footers or comments, omissions need to be justified and precisely identified, and reference must be made to logos, emblems, signatures or stamps in the translation. This entails copying the layout of the text as well as possible so that it is easy to compare the translation with the original text. At the end of the translation, the translator confirms the accuracy and completeness of the translation and authenticates the document with their stamp or their signature. The translation is then attached to a copy of the source text.[:]
Viele Behörden im In- und Ausland benötigen eine offizielle Übersetzung von fremdsprachigen Dokumenten, um diese anerkennen zu können. Typische Dokumente, von denen eine beglaubigte Übersetzung angefertigt wird, sind z. B. Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Führungszeugnisse, Abschlussurkunden, Arbeitszeugnisse, Gehaltsnachweise, Kontoauszüge, Führerscheine oder Scheidungsurteile. Die beglaubigte Übersetzung dieser Dokumente kann zum Beispiel bei Gericht, der Ausländerbehörde, Universitäten, dem Bürgeramt, potentiellen Arbeitgebern und anderen offiziellen Stellen vorgelegt werden.
Es gibt keinen Unterschied. Die Bezeichnung hängt von dem Bundesland ab, in dem der Übersetzer sich offiziell bei Gericht anerkennen lässt. Nur gerichtlich zugelassene Übersetzer dürfen beglaubigte Übersetzungen anfertigen. Für die gerichtliche Ermächtigung muss der Übersetzer besondere Voraussetzungen erfüllen und bestimmte Qualifikationen nachweisen.
[:de]Ja. Beglaubigte Übersetzungen von einem in Deutschland ermächtigten/beeidigten/öffentlich bestellten oder vereidigten Übersetzer werden in ganz Deutschland anerkannt. Der Ort der Ermächtigung ist unerheblich. Sie müssen nicht in Berlin oder Hildesheim wohnen, um mich zu beauftragen.[:en]Yes. Certified translations from an authorised (ermächtigt), publicly appointed (öffentlich bestellt) or sworn (vereidigt/beeidigt) translator in Germany are recognised throughout the whole country. The place of authorisation is irrelevant. You do not have to live in Berlin or Hildesheim to hire me.[:]
Ja. Beglaubigte Übersetzungen von einem in Deutschland ermächtigten/beeidigten/öffentlich bestellten oder vereidigten Übersetzer werden in ganz Deutschland anerkannt. Der Ort der Ermächtigung ist unerheblich. Sie müssen nicht in Berlin oder Hildesheim wohnen, um mich zu beauftragen.
Meine beglaubigten Übersetzungen werden zwar in sehr vielen Ländern anerkannt, Sie sollten sich aber zur Sicherheit bei der zuständigen Stelle im Ausland erkundigen, ob es dort bestimmte Anforderungen an die beglaubigte Übersetzung gibt.
In der Regel reicht es aus, wenn Sie mir eine vollständige Kopie des Dokuments als Foto oder Scan per E-Mail schicken und das Originaldokument dann zusammen mit der Übersetzung bei der zuständigen Behörde einreichen. Ich hefte die Übersetzung mit einer Kopie des Ausgangstextes zusammen, sodass Original und Kopie miteinander verglichen werden können. In seltenen Fällen besteht die zuständige Behörde auf einer Übersetzung anhand des Originals. Wenn Sie mir das Originaldokument zeigen, kann ich in der Bestätigungsformel auf Wunsch auch gerne vermerken, dass das Original vorgelegen hat.
Wenn ein Dokument in einem anderen Land verwendet werden soll, muss manchmal dessen Echtheit bestätigt werden. Je nach Land bezeichnet man diese Bestätigung als Apostille oder Legalisation.
Nein, dafür sind Übersetzer nicht zuständig. Informationen zur Vorgehensweise erhalten Sie beim Auswärtigen Amt: Allgemeine Informationen in englischer und deutscher Sprache Häufig gestellte Fragen in deutscher Sprache
Nein, das ist leider nicht möglich. Beglaubigungen von Kopien können zum Beispiel im Bürgeramt, Rathaus, von Gemeindeverwaltungen, Gerichten oder Notaren angefertigt werden. Weitere Informationen finden Sie für Berlin im Service-Portal der Stadt Berlin bzw. auf ähnlichen Bürgerportalen für Ihren Wohnort. Wenn Sie mehrere Ausfertigungen einer beglaubigten Übersetzung benötigen, teilen Sie mir dies am besten direkt in Ihrer Anfrage mit, dann erhalten Sie gleich mehrere Exemplare.