Beglaubigte Übersetzung Englisch – Deutsch bei AKV Language Services in Berlin und Hildesheim
Was wäre Berlin ohne sein internationales Flair? Da Jahr für Jahr Tausende Menschen aus anderen Ländern nach Berlin ziehen, habe ich mich in den vergangenen Jahren auf beglaubigte Übersetzungen spezialisiert.
Als Für die Berliner Gerichte und Notare ermächtigte Übersetzerin & Allgemein ermächtigte Übersetzerin am Landgericht Frankfurt am Main darf ich beglaubigte Übersetzungen für offizielle Stellen anfertigen. Meine beglaubigten Übersetzungen werden gemäß § 142 (3) ZPO deutschlandweit anerkannt und können problemlos in Berlin, Hessen, anderen Bundesländern und teilweise auch im Ausland verwendet werden.
Zur Sicherheit sollten Sie sich aber immer vorab bei der zuständigen Stelle erkundigen, ob es besondere Anforderungen an die beglaubigte Übersetzung gibt.
Ich kann für Sie beglaubigte Übersetzungen in den Sprachen Englisch und Deutsch unter anderem von den folgenden Dokumenten anfertigen:
Heiratsurkunde
Ehefähigkeitszeugnis
Scheidungsurkunde
Meldebestätigung
Reisepass
Empfehlungsschreiben
Arbeitszeugnis
Führerschein
Bachelorurkunde
Masterurkunde
Diplomurkunde
Abschlusszeugnis
Kontoauszug
Rechnung
Mietvertrag
u. v. m.
Profitieren Sie von meiner Erfahrung als Urkundenübersetzerin. Ich kann Ihnen schnell und unkompliziert behilflich sein – auch bei organisatorischen Fragen. Senden Sie einfach eine vollständige Kopie der zu übersetzenden Dokumente in guter Qualität als Scan oder Foto per E-Mail an mail@akv-language-services.de und Sie erhalten in kürzester Zeit einen Kostenvoranschlag von mir. Sie können auch gerne mein Kontaktformular verwenden.
Die Auftragsabwicklung erfolgt in der Regel komplett online und Sie erhalten Ihre beglaubigte Übersetzung innerhalb weniger Tage per Post. Wenn Sie es eilig haben, kann ich Ihnen gerne vorab eine digitale Version der Übersetzung per E-Mail zusenden. Das Originaldokument muss ich für die Übersetzung normalerweise nicht sehen.Im Folgenden finden Sie detaillierte Informationen rund um das Thema „Beglaubigte Übersetzung“.Beglaubigte Übersetzung für das Ausland
Wenn Sie eine beglaubigte Übersetzung für das Ausland benötigen, sollten Sie sich im Voraus bei der zuständigen Behörde erkundigen, ob die Übersetzung aus Deutschland stammen darf. Auf Wunsch kann ich Ihnen dabei auch behilflich sein.
Für einige Länder muss das Gericht die Ermächtigung des Übersetzers schriftlich bestätigen. In meinem Fall sind für diese Überbeglaubigung das Landgericht Berlin oder das Landgericht Frankfurt am Main zuständig. Die Bearbeitungszeiten sind in der Regel kurz und die Kosten betragen ca. 20 €.
Beglaubigung von Kopien
Beglaubigte Kopien von Dokumenten erhalten Sie beispielsweise bei einem Bürgeramt (amtliche Beglaubigung) oder Notar (öffentliche Beglaubigung). Für Berlin finden Sie weitere Informationen im Service-Portal der Stadt Berlin oder bei der Notarkammer Berlin.Andere Städte bieten ähnliche Informationsseiten an.
Begleitservice zu Behörden und Telefondolmetschen
Brauchen Sie einen Dolmetscher für einen Behördengang oder ein Telefonat? Oder benötigen Sie Unterstützung bei Ihren ersten Schritten in Deutschland?Ich kann sehr gerne den Kontakt zu einer Kollegin herstellen, die auf diese Dienstleistung spezialisiert ist. Sprechen Sie mich an; ich helfe Ihnen gerne weiter.